Ein Konkurrent, ein verärgerter Ex-Mitarbeiter oder ein anonymer Troll hinterlässt eine verleumderische Google-Bewertung voller Lügen. Der Ruf Ihres Unternehmens steht auf dem Spiel, und die potenziellen Umsatzverluste sind enorm. In einer solchen Situation stellt sich schnell die Frage nach Schadenersatz und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Rufmord.
In diesem Artikel beleuchten wir die rechtliche Situation in Deutschland (Stand 2026) und erklären, welche Schritte wirklich zielführend sind, um Ihr Unternehmen zu schützen.
1. Rufmord, Verleumdung oder üble Nachrede?
Zunächst müssen die juristischen Begriffe unterschieden werden, wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet geht:
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Jemand behauptet eine ehrenrührige Tatsache über Ihr Unternehmen, die sich nicht als wahr erweisen lässt (Beispiel: "In diesem Restaurant tummeln sich Kakerlaken in der Küche").
- Verleumdung (§ 187 StGB): Jemand behauptet eine ehrenrührige Tatsache wider besseres Wissen, d.h., er weiß genau, dass es eine Lüge ist (klassischer "Rufmord").
- Beleidigung (§ 185 StGB): Eine bloße Herabwürdigung durch Schimpfworte, die keinen Tatsachenkern enthält.
2. Kann ich Schadenersatz verlangen?
Gemäß § 823 BGB können Sie Schadenersatz verlangen, wenn rechtswidrig in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird. Doch die praktische Durchsetzung ist aus zwei Gründen extrem schwierig:
Hürde 1: Ermittlung des Täters
Damit Sie jemanden auf Schadenersatz verklagen können, müssen Sie wissen, wer er ist. Bei Pseudonymen (z. B. "Max Mustermann123") erteilt Google keine Auskunft über den Klarnamen, es sei denn, es liegt ein richterlicher Beschluss in einem Strafverfahren vor. Selbst dann ist die Ermittlung über IP-Adressen oft aussichtslos oder extrem langwierig.
Hürde 2: Bezifferung des finanziellen Schadens
Das deutsche Schadensersatzrecht ist streng. Sie können nicht einfach pauschal "10.000 Euro wegen Rufmord" verlangen. Sie müssen präzise nachweisen, dass Ihnen genau wegen dieser einen speziellen Google-Bewertung ein bestimmter Kunde oder Auftrag im Wert von X Euro abgesprungen ist. Ein bloßer allgemeiner Umsatzrückgang reicht vor Gericht als Beweis in der Regel nicht aus.
3. Was Sie stattdessen tun sollten: Priorität Löschung!
Während ein Schadenersatzprozess Jahre dauern kann (und hohe Anwaltskosten verursacht), bleibt die rufschädigende Bewertung online und schreckt täglich neue Kunden ab.
Die oberste Priorität muss daher immer die Beseitigung der Störung (die Löschung der Bewertung) sein. Über das Notice-and-Take-Down-Verfahren nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs kann Google gezwungen werden, die rechtswidrige Bewertung zu entfernen – und das meist innerhalb weniger Tage.
4. Zusammenfassung
Strafanzeigen wegen Verleumdung und Zivilklagen auf Schadenersatz sind theoretisch möglich, in der Praxis jedoch oft ein teurer und langwieriger Kampf gegen Windmühlen. Der pragmatischste und wirtschaftlichste Weg für kleine und mittelständische Unternehmen ist die professionelle, rechtssichere Beantragung der Löschung bei Google.
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